Allgemeine Geschäftsbedingungen AGB’s
Simply Plan UG (haftungsbeschränkt)
- Vertragsgrundlagen
Die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln das Verhältnis zwischen Simply Plan UG und dem Auftraggeber. Sie gelten für alle Angebote, Lieferungen und Leistungen von Simply Plan UG gegenüber dem Auftraggeber vorbehaltlich individueller anderslautenden Absprachen oder Vereinbarungen ausschließlich zwischen den Vertragspartnern.
Den formularmäßigen Verweis auf Simply Plan’s Allgemeine Geschäftsbedingungen wird widersprochen.
- Vertragsabschluss
Der Vertrag kommt mit der schriftlichen Auftragsbestätigung durch Simply Plan zustande.
Die vorherige Kostenkalkulation von Simply Plan UG auf der Auftragsbestätigung ist unverbindlich.
- Mietweise Überlassung
Der Auftraggeber hat alle leih- bzw. mietweise überlassene Gegenstände pfleglich zu behandeln und unverzüglich nach Beendigung der Veranstaltung zurückzugeben.
- Preise
Zahlungen sind ohne Gewähr von Skonti zu leisten:
50 % des Entgeltes mit Auftragserteilung (Zahlung ist zu leisten innerhalb von 8 Tagen nach Auftragsbestätigung)
50 % des Entgeltes nach Endabrechnung (Zahlung ist zu leisten innerhalb von 14 Tagen nach Eingang der Gesamtrechnung). Eventuell nachträgliche Zusatzkosten vorbehalten.
Zahlungseingang ist gegeben mit Vorliegen des Betrages auf dem Simply Plan UG Geschäftskonto.
Die Nichteinhaltung von Zahlungsbedingungen oder nach Vertragsabschluss bekannt werdende Umstände, die begründete Zweifel an der Zahlungsfähigkeit des Auftraggebers aufkommen lassen, berechtigen Simply Plan UG die Gesamtforderung (einschließlich laufender Wechselverpflichtungen) fällig zu stellen oder/und vom Vertrag zurückzutreten.
Im Angebot nicht veranschlagte Leistungen, die auf Verlangen des Auftraggebers ausgeführt werden oder aber Mehraufwendungen, die bedingt sind durch unrichtige Angaben des Auftraggebers, nicht termin- oder fachgerechte Vorleistungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der Simply Plan UG sind, werden dem Auftraggeber zusätzlich in Rechnung gestellt.
- Höhere Gewalt, Streik usw.
Kann Simply Plan UG bei Eintritt unvorhergesehener Hindernisse, die sie trotz der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden können (höhere Gewalt wie Streik, Betriebseinschränkung, Betriebsunterbrechung, behördliche Anordnung, Nichtbelieferung von Vorlieferanten, Aussperrung usw.), ihre vertraglich übernommenen Verpflichtungen nicht erfüllen, sind Auftragnehmerin und Auftraggeber für die Dauer der Leistungsstörung von Ihren Pflichten befreit. Weitergehende Ansprüche des Auftraggebers auf Schadenersatz werden ausgeschlossen.
- Haftung der Simply Plan UG für Mängel der Leistung und sonstige Schäden vor Ingebrauchnahme ist der Messestand vom Auftraggeber auf erkennbare Mängel zu untersuchen. Etwaige Mängel sind unverzüglich und schriftlich der Simply Plan UG anzuzeigen. Simply Plan UG ist verpflichtet, angezeigte Mängel unverzüglich abzustellen.
Kommt Simply Plan UG ihrer Verpflichtung zur Mängelbeseitigung nicht nach oder schlägt die Mängelbeseitigung fehl, ist der Auftraggeber berechtigt, den Mietpreis bzw. Angebotspreis entsprechend der Bedeutung des Mangels zu mindern. Mit Unterschrift des Übergabeprotokolls bestätigt der Auftraggeber mängellosen Zustand des Messestandes. Während der Mietzeit, von Standübergabe bis Rückgabe bei Veranstaltungsende, ist der Auftraggeber für die ordnungsgemäße Versicherung der Standbauteile und des Messestandes zuständig.
- Versicherung
Für vom Auftraggeber veranlasste oder durchgeführte Transporte wird das Versandgut nur auf ausdrückliche Anweisung und Kosten des Auftraggebers in Höhe des Neubeschaffungswertes versichert.
- Verwertung- und Nutzungsrechte
Angebote, Planungen, Entwürfe, Zeichnungen, Fertigungs- und Montageunterlagen, Konzeptbeschreibung, Beschreibungen von Ausstellung- und Veranstaltungskonzepten, Druckvorlagen und Filmmaterial der Simply Plan UG bleiben mit allen Rechten im Eigentum des Auftragnehmers, und zwar auch dann, wenn sie dem Auftraggeber übergeben worden sind. Sie sind dem Auftraggeber insoweit anvertraut im Sinne des § 18 UWG. Der Auftraggeber verpflichtet sich, jede anderweitige Verwertung in sämtlichen Formen zu unterlassen, insbesondere die Vervielfältigung und Verbreitung, die Vornahme von Änderungen, die Weitergabe an Dritte oder den unmittelbaren oder mittelbaren Nachbau. Eine Übertragung von Nutzungsrechten über diejenigen, die zur Erfüllung des Vertrages erforderlich sind hinaus und unabhängig davon, ob gewerbliche Schutzrechte oder Urheberrechte bestehen oder nicht, bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.
Simply Plan UG ist berechtigt, die Veranstaltung aufzuzeichnen und die Aufzeichnungen nebst Hintergrund-Informationen über das Projekt zum Zwecke der Dokumentation sowie der Eigen-PR zu verwenden.
- Vertragsbeendigung
Der Auftraggeber ist jederzeit zur Kündigung des Vertrages berechtigt. Diese muss schriftlich erfolgen.
Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, ohne dass Simply Plan UG hierfür einen wichtigen Grund gegeben hat, so hat Simply Plan UG in diesem Falle Anspruch auf Vergütung, der bis dahin erbrachten Leistungen, wobei zu den erbrachten Leistungen auch Ansprüche Dritter zählen, die Simply Plan UG im Vertrauen auf die Durchführung des Vertrages beauftragt hat.
Das Recht zur Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Voraussetzung ist, dass zuvor eine entsprechende schriftliche Aufforderung zur Beseitigung des wichtigen Grundes in angemessener Frist erfolgt und die Frist fruchtlos verstrichen ist.
- Schlussbestimmungen
Sollte eine Bestimmung dieses Vertrages unwirksam sein oder werden, ist die unwirksame Bestimmung durch eine solche Entwicklung zu ersetzen, die dem von beiden Vertragsteilen bei der Vertragsschluss wirtschaftlich gewollten in rechtlich zulässiger Weise am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.